3G im Mainzer Taubertsbergbad Lockerung der Regelung ab heute
Erwachsene müssen einen geimpft (2 Impfungen), genesenen Status oder einen tagesaktuellen Bürgertest vorweisen.
Minderjährige sind von der Testpflicht befreit.
Grundsätzliches gilt bei den Tests: Vor Ort kann ein selbst mitgebrachter Antigen Schnelltest unter Aufsicht durchgeführt werden.
Bei Vorlage eines Testergebnisses gilt, dass ein Schnelltest nicht älter als 24 Stunden und ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein darf.